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Seit 2005 sind wir unter der Nummer 66.5-Z 080/2006 zugelassener Fachbetrieb der
Stadt Braunschweig für Grundstücksentwässerungsanlagen unter und außerhalb von
Gebäuden im nicht öffentlichen Bereich.
Für Kunden im Geltungsbereich der Braunschweiger Abwassersatzung bedeutet das
den Wegfall der kostenpflichtigen Abnahme der neu erstellten oder geänderten
Entwässerungsanlage durch Vertreter der Stadtentwässerung Braunschweig, wenn
diese Arbeiten durch uns ausgeführt werden.
Wir erledigen dann für Sie die Kontrollprüfungen und Dokumentation für die
Stadtentwässerung Braunschweig!
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